Weshalb sollte ich die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Führerscheinstelle verweigern?


Warum du die Schweigepflichtentbindung nicht aufheben solltest gegenüber der Führerscheinstelle

Sicherlich möchtest Du transparent sein, wenn es darum geht, Deinen Führerschein zurückzuerlangen. Doch ist das grundsätzlich sinnvoll? Diese Frage klären wir in diesem Blogpost.


Generell unterliegen alle Behörden sowie Institutionen wie Begutachtungsstellen oder Abstinenzlabore der gesetzlichen Schweigepflicht.


Es ist Dein gutes Recht, Behörden oder Instanzen eben NICHT (!) von der Schweigepflicht zu entbinden.


Zuerst müssen wir uns jedoch klar darüber werden, was eine Schweigepflichtentbindung überhaupt bedeutet:


Eine Schweigepflichtentbindung ermöglicht es zwei Instanzen, offen über Dich zu sprechen, und das ungefiltert, quasi ohne Dein Wissen darüber, was konkret von einer Stelle zur anderen übermittelt wird.


All das wäre dann sofort aktenkundig, ohne die Möglichkeit, dies rückgängig zu machen.


Was bedeutet das jetzt konkret für Deine MPU?


Bei der Beantragung des Führerscheins erhältst Du ein Schriftstück, auf dem Du ankreuzen kannst, ob die Begutachtungsstelle von der Schweigepflicht entbunden werden soll oder nicht.


Stellen wir uns weiter vor, Du hast einen schlechten Tag am Tag der MPU, oder aus irgendwelchen Gründen ist das voraussichtliche Ergebnis der MPU negativ. Das bedeutet, Du bekommst ein negatives Gutachten.


Hast Du jetzt angekreuzt, dass die BfF von der Schweigepflicht entbunden ist, wird das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle weitergeleitet, ohne dass Du die Möglichkeit hast, dieses Gutachten selbst einmal zu lesen. Es wäre dann sofort aktenkundig.


Wie auch schon in dem Blogpost “welche Pflichten und Rechte habe ich gegenüber der Führerscheinstelle” beschrieben, wäre eine solche Vorgehensweise für Dich eher schlecht.


Denn dann müsstest Du bei einer erneuten MPU, die dann wenig später stattfindet, erst das alte, negative Gutachten entkräften und dann dem Gutachter erklären, warum das Gutachten negativ gewesen ist.


Das kannst Du Dir ersparen, indem Du eben genau die Begutachtungsstelle nicht von der Schweigepflicht entbindest und das negative Gutachten selbstverständlich nicht (!) an die Führerscheinstelle weiterleitest, sondern nur an Dich senden lässt.


Ein negatives Gutachten liegt dann vor, wenn am Ende steht:


“Wir beantworten die Fragestellung wie folgt: Es ist weiterhin zu erwarten, dass Herr/Frau X etc.”


Alle Gutachten, ob negativ oder positiv, sollten zuerst zu Dir nach Hause geschickt werden, damit Du es dann lesen und dementsprechend an die Führerscheinstelle weiterleiten kannst oder nicht. Du musst hier also die Entscheidungsfreiheit behalten, indem Du die Führerscheinstelle eben nicht von der Schweigepflicht entbindest!


Wenn Du Hilfe brauchst, nutze gerne unser Kontaktformular für ein kostenfreies Erstgespräch bei uns. 😊

Wir sind dein Partner für die MPU rund um Berlin. 😊