Welche Verpflichtungen und Rechte habe ich gegenüber dem Straßenverkehrsamt oder der Führerscheinstelle?

Grundsätzlich ist es ratsam, stets kooperativ mit den Behörden zusammenzuarbeiten, da die Führerscheinstelle klaren gesetzlichen Vorgaben folgt, die einzuhalten sind. Diese sind im Wesentlichen in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) festgelegt. Es kann gelegentlich verwirrend sein, wenn klare Antworten von Behörden oder der Führerscheinstelle ausbleiben.
Leider sind Führerscheinstellen nicht dazu verpflichtet, Verkehrsstraftätern wichtige Hinweise und Tipps zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu geben. Hier kommen dann beratende Stellen für die MPU ins Spiel, wie beispielsweise unser Team von MPU Ost.
Deine Rechte gegenüber der Führerscheinstelle umfassen unter anderem:
- Die Anfrage von Bearbeitungssachständen, insbesondere wenn du längere Zeit nichts bezüglich deines Anliegens von der Führerscheinstelle gehört hast.
- Du hast das Recht, Akteneinsicht in Deine Führerscheinakte zu nehmen. Hier bitte vorher immer telefonisch einen Termin abklären.
- Du hast das Recht, Dich zu erkundigen, was Du alles zur Beantragung deines Führerscheines mitbringen musst.
- Das Recht auf Verschwiegenheit: Du musst also der Führerscheinstelle keine Dinge erläutern, die mit Deinem aktuellen Strafverfahren zu tun haben.
- Das Recht auf Nichtentbindung von der Schweigepflicht im Rahmen Deiner MPU. Führerscheinstellen möchten immer gerne, dass das Gutachten direkt vom MPU Institut zur Führerscheinstelle geschickt wird. Hier wirst Du in einem Fragebogen zum Ankreuzen von der Führerscheinstelle gefragt, ob das Gutachten direkt zur Führerscheinstelle geschickt werden soll. Hier solltest Du ganz klar “nein” ankreuzen, denn das Gutachten ist Dein Eigentum, weil Du der Auftraggeber bist.
Deine Pflichten gegenüber der Führerscheinstelle sind unter Anderem:
- Du musst von der Führerscheinstelle gesetzte Fristen auf jeden Fall einhalten. Sollte es Dir aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitte die Führerscheinstelle um eine Fristverlängerung. Die meisten Führerscheinstellen zeigen sich hier kooperativ.
- Sollte die Führerscheinstelle Deinen Führerschein einziehen wollen, so musst du ihn aushändigen. Der Führerschein ist nicht Dein Eigentum, sondern das der Bundesrepublik Deutschland.
- Zur Neuerteilung Deiner Fahrerlaubnis ist es Deine Pflicht, alle geforderten Nachweise zu erbringen. Ansonsten stellt sich die Führerscheinstelle quer, weil sie wiederum an Gesetze gebunden ist und kein “Auge zudrücken” kann.
Wir sind dein Partner für die MPU rund um Berlin. 😊